Angleichung der Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung
29.11.2021 12:00
Am 29. November 2021 ist die Corona-Jugend und Familie-Verordnung (Corona-JugFamVO M-V) in Kraft getreten. Die neue Verordnung dient vorrangig der Angleichung des bisherigen Regelungsgefüges der Corona-JugDurchfVO M-V an die Anforderungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes des Bundes (IfSG) sowie der neuen Corona-LVO.
Die Verordnung tritt am 27. Dezember 2021 außer Kraft.
Genaue Informationen zur Verordnung und ein FAQ finden Sie auf der Seite des Landesjugendrings M-V e.V.