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Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Aktuelles

Die .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. und das Landeszentrum Spiel & Theater Sachsen-Anhalt (e.V.) laden recht herzlich zur nächsten Regionalveranstaltung von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ ein. Die Informationsveranstaltung wird am Montag, 2. März 2020 im Forum Gestaltung Magdeburg, Brandenburger Str. 9 stattfinden.

 

„Kultur macht stark“, das Förderprogramm für außerschulische Projekte der Kulturellen Bildung, wird bis 2022 mit einem Volumen von 250 Millionen Euro fortgesetzt. Seit 2018 fördern 29 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgewählte Programmpartner lokale Bündnisse für kulturelle Bildung in ganz Deutschland.

 

Lernen Sie auf der Veranstaltung das Förderprogramm und die Unterstützungsmöglichkeiten der Servicestelle Sachsen-Anhalt kennen. Folgende Programmpartner stellen ihre Förderformate vor und beraten Sie zu Ihren Fragen und Projektideen:

 

- Förderprogramm „tanz + theater machen stark“ (Bundesverband Freie Darstellende Künste e. V.)

- Förderprogramm „Chance Tanz“ (Aktion Tanz-Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft e. V.)

- Förderprogramm „Wege ins Theater“ (ASSITEJ e. V.)

 

Nähere Informationen dazu finden Sie im anhängenden Flyer. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte den Link: https://lkjlsa.typeform.com/to/q3W24N Anmeldeschluss ist der 24. Februar 2020.

 

Ein Teilnahmebeitrag wird nicht erhoben.

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Fonds Soziokultur vergibt 1,38 Million Euro Fördermittel

Sonntag, 01. März 2020 12:00:00 Uhr

„Kuraag“ - das ist nicht nur plattdeutsch für Courage, sondern steht für eins von 82 Projekten aus dem gesamten Bundesgebiet, das das Kuratorium des Fonds Soziokultur Ende Januar 2020 für eine Förderung ausgewählt hat. Neben diesem Projekt der Ländlichen Akademie Krummhörn in Ostfriesland bewarben sich insgesamt 362 soziokulturelle Projekte um eine finanzielle Förderung für das erste Halbjahr 2020. Mit 1,38 Million Euro Förderung durch den Fonds können nun die ausgewählten Akteur*innen ihre Ideen umsetzen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien stellt dem Fonds Soziokultur jährlich 2 Million Euro für die Förderung der Soziokultur zur Verfügung. Die Bundesmittel haben im Durchschnitt einen Drittelanteil an den Gesamtkosten der einzelnen Projekte vor Ort, wo zusätzliche Förderer gewonnen werden.
Kernelement der geförderten Aktivitäten ist es, Kunst und Kultur mit den Herausforderungen der Gesellschaft zu verbinden. Beteiligt sind immer Menschen vor Ort, junge und alte Bewohner*innen, Zugezogene und Alteingesessene. Sie werden selbst zu Sänger*innen, Tänzer*innen, Programmierer*innen oder Filmemacher*innen oder schneiden den eigenen Podcast zu Fragen der Gerechtigkeit. Nicht selten werden bekannte Geschichten wie zum Beispiel aus dem Comic „Asterix“ aufgegriffen: In »Das Dorf Lauratibor - Der Kiez singt zurück« setzt sich eine Hausgemeinschaft aus Berlin gegen Immobiliengeschäfte zur Wehr, ihr „Zaubertrank“ heißt Solidarität (Künstler*innenkollektiv Lauratibor).
Ganze Stadtteile verändern sich unter Mitwirkung der Bewohner*innen durch die Gestaltung von Hochhauswänden und Passagen (»ha:neo 2020« vom Wall & Space e.V. in Halle/Saale). In Plauen erhält die „Demokratie Druck“ vom Unikat e.V. und zwar über Plakatwerkstätten mit Kindern und Jugendlichen in historischen Handwerkshäusern.
Die Kuratoriumsvorsitzende Ulrike Münter begeistert nicht nur die Vielfalt und Originalität der Ideen der Antragstellenden. Sie stellt auch die Kooperationsleistungen der Projekte vor Ort heraus: „Soziokulturelle Initiativen binden nicht nur diverse Menschen als aktive Gestalter*innen ein und definieren gesellschaftlichen Zusammenhalt neu; sie sind oftmals Zündfunken neuer Kultur- und Sozial-Netzwerke vor Ort, die versprechen, weit über die Projektförderung hinaus Wirkung zu entfalten.“
Im März dieses Jahres schreibt der Fonds erneut Projektmittel aus. Bis zum 2. Mai 2020 können Anträge für soziokulturelle Projekte eingereicht werden, die im zweiten Halbjahr 2020 beginnen oder realisiert werden. Dabei wird es unter anderem einen Fokus auf das Thema „Nachhaltigkeit“ geben.
Stichtag zur Abgabe der Anträge ist der 2. Mai 2020.

Nähere Infos unter www.fonds-soziokultur.de

Fonds Soziokultur
Weberstr. 59 a, 53113 Bonn
info@fonds-soziokultur.de

fon 0228 97 14 47 90
fax 0228 97 14 47 99

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Bundeswettbewerb Rauskommen 2020!

Mittwoch, 26. Februar 2020 12:00:00 Uhr

Wir freuen uns, Ihnen die diesjährige Ausschreibung des Bundeswettbewerbs „Rauskommen! Der Jugendkunstschuleffekt“ mit einer positiven Neuerung zusenden zu können. Aufgrund einer Anhebung der Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stehen in diesem Jahr erstmalig 60 Prozent mehr für höhere Preisgelder zur Verfügung, so dass sich diese von insgesamt 5.000 auf 8.000 Euro erhöhen. Neben der bundesweiten Anerkennung können Sie 2020 daher bis zu 4.000 Euro gewinnen, wenn ein von Ihnen eingereichtes Projekt von der Fachjury unter die ersten drei Preisträger*innen gewählt wird.

 

Dies ist ein deutliches Signal für die bundesweite Wertschätzung der außerschulischen kulturellen Kinder- und Jugendarbeit. Um die vielen guten und vielfältigen Ansätze der kulturellen Bildungspraxis zu zeigen, erscheinen alle eingesendeten Projekte weiterhin mit einer Kurzdarstellung in der Rauskommen-Online-Gallery, die auch als Pool für interessante kulturpädagogische Ansätze genutzt wird. Zusätzlich zu den Preisträger*innen erhalten die zehn am höchsten bewerteten Projekte eine Urkunde, die für die eigene Öffentlichkeitsarbeit vor Ort genutzt werden kann.

 

Wir freuen uns 2020 wieder auf ihre noch laufenden oder bereits abgeschlossenen Projekte, die Zugangsbarrieren senken, partizipative Ansätze erproben, an Jugendkulturen anknüpfen oder auf andere Weisen „rauskommen“. Denn, wie es die Bundesjugendministerin und Schirmherrin dieses Wettbewerbs, Dr. Franziska Giffey, in Ihrem Grußwort formuliert: „Gemeinsam ,rauszukommen‘ aus der Komfortzone, etwas Neues zu kreieren und dafür Applaus und Anerkennung zu erhalten – diese Erfahrung prägt für das Leben. Mein Dank gilt daher allen, die das mit großem Engagement in den Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen möglich machen und damit jungen Menschen Wege in eine selbstbestimmte Zukunft weisen.“

Bewerbungsschluss ist der 15.05.2020.

bjke – BUNDESVERBAND DER JUGENDKUNSTSCHULEN
UND KULTURPÄDAGOGISCHEN EINRICHTUNGEN e.V.
Tel. +49 (0) 23 03 - 25 302 – 0
www.bjke.de

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Die erste Förderrunde 2020 von „It`s your Party-cipation“ ist gestartet!

Wenn Sie im Rahmen des Programmes „It`s your Party-cipation“ mit Ihrem Projekt im Format 1 (Workshop) in die Förderung gehen möchten, können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen und müssen keine Interessenbekundung einreichen. Planen Sie ab Einreichung Ihres Antrages etwa 8 Wochen bis zum Start Ihres Projektes ein.
Für eine Projektförderung im Format 2 (Workshop mit Abschlussveranstaltung) und Format 3 (Festival oder Kinderstadt) füllen Sie bitte das Formular Interessenbekundung aus und senden dieses bis zum 28. Februar 2020 an kulturmachtstark@dkhw.de.
Nach Eingang der Interessenbekundung meldet sich das Projektteam bei Ihnen zur Vereinbarung eines verpflichtenden Beratungstermins und teilt Ihnen die Frist zur formalen Antragstellung im Datenbanksystem des Bundesministeriums „Kumasta“ mit.
Mit den Empfehlungen einer Jury entscheidet das Projektbüro anschließend über die Förderung. Bei einer Zusage können Sie nach Abschluss des Zuwendungsvertrages
ab Juli 2020 mit Ihren Projekten starten.
Wenn Sie bereits Interessenbekundungen eingereicht, Anträge bei uns gestellt haben oder Folgeprojekte beantragen möchten, stellen Sie Ihren Antrag im Datenbanksystem des Bundesministeriums „Kumasta“ bis zum 15. Februar 2020.
Gefördert werden Workshops und Festivalaktionen, die sich an Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 17 Jahren aus finanziell oder sozial benachteiligten Familien richten. Der Fokus der Aktionen soll auf den Kinderrechten und aktiver Beteiligung von Kindern und Jugendlichen liegen.
Weitere Informationen zu dem Programm, den Förderbedingungen und die Interessenbekundung erhalten Sie unter www.kinderrechte.de/kulturmachtstark. Wenn Sie Fragen zu der Förderung haben, stehen wir Ihnen im Projektbüro gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Emily Koch
Projektleitung Party-cipation/
Kultur macht stark
koch@dkhw.de
Fon: 030-308693-34

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Winterserenade im Klanghaus am See

Samstag, 08. Februar 2020 20:00:00 Uhr

Winterserenade im Klanghaus am See
 Barocke Kammermusik mit dem
 Ensemble „La Récréation”

Annette Fischer – Blockflöte
 Beata Seemann – Cembalo
 Klaus Holsten – Traversflöte

An diesem Abend im dunklen trüben Februar möchten wir mit Ihnen und Euch in ein Land voller Lebenslust verreisen!
Wir spielen heitere tänzerische Musik des Barock: die temperamentvolle Tanzsuite „Deuxième Récréation” von J.M. Leclair, ein lebendig-charmantes Flötenduett des Hamburger Komponisten G.P.Telemann, eine verträumte Cembalo-Suite der wiederentdeckten französischen Barockkomponistin Elisabeth Jacquet de la Guerre, und nicht zuletzt die berühmte Triosonate Johann Sebastian Bachs BWV 1039, die Bach in vielen Fassungen verwendet hat. Beginnen wird das Konzert mit einer eher volkstümlich-vergnügten Suite von Pierre Prowo, einem Kollegen von Telemann aus dem damals dänischen Altona.

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Wie kann Nachhaltigkeit in unserer Kultur verankert werden, damit unsere Heimat zukünftig lebenswert bleibt? Wie kann Kultur umweltfreundliche und nachhaltige Entscheidungen im Alltag fördern? Antworten auf diese Fragen suchen der Deutsche Kulturrat und der Rat für Nachhaltige Entwicklung im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Kultur + Nachhaltigkeit = Heimat“.
Bewerben können sich Kooperationsprojekte von Kulturschaffenden und Umweltschützern, die einen Wandel unserer Alltagskultur hin zu mehr Nachhaltigkeit in ihrer Heimat oder Region bewirken. Wettbewerbsziel ist es, durch den Austausch von Naturschutzakteuren und kulturell Agierenden neue Perspektiven auf Kultur und Umwelt zu eröffnen.
Die Jury des Fonds Nachhaltigkeitskultur wählt aus allen Bewerbungen die innovativsten Ideen für eine Förderung aus.
Die Gewinner werden bis zu einem Jahr und bis zu einer Höhe von 50.000 Euro gefördert.

Weitere Informationen zum Ideenwettbewerb Rates für Nachhaltige Entwicklung: Kultur + Nachhaltigkeit = Heimat

Wer kann am Ideenwettbewerb teilnehmen?

Gemeinnützige Akteure, z. B. Verbände, Vereine, Stiftungen, Netzwerke von Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Universitäten, Schulen und Gemeinden können sich bewerben. Die eingereichten Ideen dürfen noch nicht umgesetzt worden sein. Bestehende Projekte können mit einer Weiterentwicklungsidee teilnehmen. Unbedingte Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass mindestens eine Institution aus dem Bereich Natur- und Umweltschutz und eine aus dem kulturellen Sektor zur Umsetzung der Projektidee als Partner zusammenarbeiten. 

Wie kann man sich bewerben?
Eine Bewerbung in Form eines Förderantrages ist über das webbasierte System auf dem Portal www.tatenfuermorgen.de bis zum 5. Februar 2020 einzureichen (unter LogIn-Bereich > „Mein Konto“ > „Mein Fonds Antrag“ > „neues Projekt anlegen“). Alle nötigen Schritte dazu sind dort detailliert erklärt. Die endgültige Entscheidung über eine Förderung trifft der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) nach abschließender Prüfung.

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Kulturelle Teilhabe ist unter anderem abhängig von der Erreichbarkeit eines Angebots. Das betrifft Menschen in ländlichen Regionen, insbesondere diejenigen, die nicht mobil sind. Deshalb ist es wichtig, das Engagement in den vorhandenen Einrichtungen in ländlichen Räumen sinnvoll zu unterstützen. Zusätzliche Projekte im ländlichen Raum schaffen dafür neue Räume und Erfahrungen, Zugänge zu Kultureller Bildung werden gestärkt. Sie ist Teil eines sozialen Miteinanders vor Ort und bietet eine gute Basis für gesellschaftliche Mitbestimmung. „land.schafft“ bietet die Möglichkeit, dass Akteur*innen im ländlichen Raum und sie umgebenden Städten kooperieren und sich vernetzen.

Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden Projekte von Freiwilligen* im Rahmen ihres Freiwilligendienstes in der Einsatzstelle. Das können sein: Veranstaltungen, Workshops und Qualifizierungsangebote, mobile Veranstaltungsreihen, digitale Angebote (Apps, Podcasts usw.), Promotion von Einsatzstellen und Regionen. Die Förderung kann bis zu 5.000 Euro betragen. Auch nachhaltige Inventaranschaffungen (Kosten über 800 Euro) sind mit Begründung im Rahmen der Projektförderung möglich. Möglich sind Kooperationen zwischen verschiedenen Einrichtungen und Akteur*innen auch zwischen Land und Stadt.

Wer kann die Förderung beantragen?
Alle Personen, jeden Alters, die einen Freiwilligendienst Kultur und Bildung leisten, können mit ihrer Projektidee eine Förderung beantragen. Dazu gehören das Freiwillige Soziale Jahr Kultur, Schule, Politik, der Deutsch-Französische Freiwilligendienst Kultur (Einsatzstellen in Deutschland) und der Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung.

Teilnehmen und Projektidee einreichen

Frist: 15. November 2019. Start des Projektes ab Dezember 2019.

Die nächste Frist ist dann am 31. Januar 2020 für Projekte, die ab Februar bis spätestens August 2020 starten.

Weiter Informationen zur Teilnahme gibt es hier:

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Der dritte Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit findet vom 21. bis zum 23. September 2020 in Nürnberg statt.

Ab sofort können Sie sich mit Ihren Beiträgen bewerben und so den Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit 2020 mitgestalten.

 

Nach zwei erfolgreichen Kongressen an der TU Dortmund sind 2020 zum dritten Mal ehrenamtliche und hauptberufliche Fachkräfte und Multiplikator*innen aus Wissenschaft, Praxis, Verwaltung und Politik zu einem großen bundesweiten Kongress eingeladen.

 

Die Vielfalt der Themen, Angebotsformen, Arbeitsweisen, Partizipationsmöglichkeiten und Arbeitsfelder sind eine besondre Qualität der Kinder- und Jugendarbeit. Die dreitägige Fachveranstaltung, zu der rund 1500 Teilnehmer*innen erwartet werden, bietet eine bundesweite, Bühne, um die Kinder- und Jugendarbeit mit all ihre Facetten und Themen zu präsentieren. Zugleich bietet der Kongress Raum für Austausch und fachpolitische Debatten zu zentralen gesellschaftlichen und handlungsfeldspezifischen Herausforderungen.

 

Beiträge einreichen:

 

Das Programm besteht aus zentralen Keynotes aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik sowie aus Beiträgen der Praxis und der Forschung der Kinder- und Jugendarbeit. Dazu freuen sich die Veranstalter auf Ihre Vorschläge.

 

Bis zum 31.1.2020 können Sie Vorschläge zum inhaltlichen Kongressprogramm und für die Meile der Jugendarbeit einreichen. Diese wird auf dem Kornmarkt in der Nürnberger Altstadt der zentrale Begegnungsort des Bundeskongresses sein, mit Bühnen, Informationsständen und Mitmachaktionen.

 

Nach Eingang des Vorschlags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Vorschläge für das Kongressprogramm werden bis Ende März 2020 im Kongressteam und -beirat diskutiert und ausgewählt. Sie erhalten anschließend zeitnah die Information, ob Ihr Beitrag ausgewählt wurde und Informationen zum weiteren Verfahren.

 

Die Einreichungen zur Meile der Jugendarbeit werden laufend gesichtet, und die Veranstalter setzen sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um organisatorische Absprachen hierzu zu treffen.

 

Unter diesem Link können Sie sich registrieren und Beiträge einreichen: https://bundeskongress-kja.de/

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Förderprogramm für Musikprojekte im ländlichen Raum

Sonntag, 12. Januar 2020 12:00:00 Uhr

MusikVorOrt: Bis zu 25.000 Euro für Musikprojekte im ländlichen Raum

Der Bundesmusikverband Chor & orchester (BMCO) hat ein Förderprogramm für Modellprojekte in ländlichen Räumen ausgeschrieben, die im Zeitraum vom 31. März 2020 bis 31. März 2021 stattfinden sollen.

Das Besondere: Bewerben kann sich jede*r - ob Einzelperson oder Institution - und es gibt keinen Eigenanteil der Kosten, der finanziert werden muss. Da der BMCO bei den projekten formal die Funktion des Veranstalters übernimmt entsteht dpe die Antragssteller*innen keine Veranstalterpflicht, keine GEMA-Gebühr und kaum bürokratischer Aufwand. Ob Neugründung eines Ensembles oder neues projekt einer bereits bestehenden Gruppe, ob im Jugendbereich oder mit Erwachsenen. Einzige Voraussetzungen? Das Projekt muss einen neuen Aspekt aufweisen und das gemeinsame Singen und Musizieren in ländlichen Räumen (Gemeinden bis 20.000 Einwohner*innen) in Deutschaldn fördern.

Die Antragsstellung ist bewusst einfach gehalten, um die Teilnahme am Förderprogramm jeder*jedem zu ermöglichen. Vor Ort gibt es eine*n "Projektmacher*in", der*die dem BMCO als Ansprechpartner*in zur Verfügung steht. Die Förderhöhe beträgt bis zu 25.000 Euro pro Projekt. Die Antragsfrist bis zum 12. Janaur 2020; die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, erfolgt durch eine Jury und wir Mitte Febrauar 2020 veröffentlicht.

Der Bundesverband Chor & Orchester ist der Dachverband der Amateurmusik in Deutschlanf undd gilt für Politik und Kulturinsitutionen als Ansprechpartner für die Themen des Amateurmusizierens.

Kontakt und Anmeldung unter:

Bundesverband Chor & Orchester e.V.

Lorenz Overbeck

Cluser Straße 5

78647 Trossingen

07425-3288060

overbeck@bundesmusikverband.de

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Für unseren Jahrgang FSJ Kultur 2019/20 suchen wir für 2020 Seminarhäuser zu folgenden Daten:

 

2.Seminar: 26.-31.01.2020 für ca. 90 Personen

Benötigt werden:           

-7 Gruppenräume (ein großer für Gesamtgruppe und sechs kleinere für jeweils ca. 15 Personen)

-Technik/Material: Beamer, Pinnwand, Flipchart, Boxen

-Ernährung: alles/vegetarisch/vegan/Unverträglichkeit

 

3.Seminar: 29.03.-03.04.2020 für ca. 65 Personen

Benötigt werden:           

-5 Gruppenräume (ein großer für Gesamtgruppe und vier kleinere für jeweils ca. 15 Personen)

-Technik/Material: Beamer, Pinnwand, Flipchart, Boxen

-Ernährung: alles/vegetarisch/vegan/Unverträglichkeit

 

4.Seminar: 26.-31.07.2020 für ca. 90 Personen

Benötigt werden:           

-7 Gruppenräume (ein großer für Gesamtgruppe und sechs kleinere für jeweils ca. 15 Personen)

-Technik/Material: Beamer, Pinnwand, Flipchart, Boxen

-Ernährung: alles/vegetarisch/vegan/Unverträglichkeit

 

Wir freuen uns über ein entsprechendes Angebot. Falls Sie weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns gerne an.

 

Tel.: 038731-560021

info@lkj-mv.de

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